Der Weg zum Zertifikat

Antrag

Als Voraussetzung für die Aufnahme der Zertifizierungstätigkeit müssen die Hersteller einen Antrag beim BÜV HRS stellen. Dies gilt für die vom Hersteller gewünschte erstmalige Aufnahme der Zertifizierung durch den BÜV HRS. Für jeden Standort (Werk) ist ein getrennter Antrag zu stellen. Die Angaben des Herstellers im Antrag dienen dazu, vor Aufnahme der Zertifizierungstätigkeiten in effizienter Weise alle erforderlichen Informationen zu erhalten, um nach entsprechender Prüfung entscheiden zu können, ob die Zertifizierung grundsätzlich vorgenommen werden kann und – falls ja – um den Zertifizierungsprozess vollständig vorbereiten, planen und durchführen zu können sowie Unstimmigkeiten vor Vertragsabschluss zu klären. Sollte sich im Verlauf der Prüfung und Bewertung des Antrags herausstellen, dass zusätzliche Informationen benötigt werden, werden diese durch die Zertifizierungsstelle vom Hersteller nach Bedarf eingeholt.

Für die regelmäßige Überwachung einer beim BÜV HRS bestehenden Zertifizierung muss kein erneuter Antrag gestellt werden.

Antrag auf Zertifizierung

Kostenübersicht (Stand 12.07.2023)

Verfahrensablauf Antragstellung und Zertifizierung

Zertifizierungsvereinbarung

Nach positiver Antragsbewertung schließt der BÜV HRS mit dem Unternehmen eine Zertifizierungsvereinbarung ab. Durch diese verpflichtet sich zum einen der BÜV HRS, die Zertifizierungstätigkeiten gemäß ihren geltenden Regelungen vorzunehmen, zum anderen verpflichtet sich der Hersteller, die Anforderungen im Rahmen der vereinbarten Regelungen zu erfüllen.

Zertifizierungsablauf (Bauprodukte nach hEN)

Sobald der BÜV HRS mit dem Hersteller eine Zertifizierungsvereinbarung geschlossen hat, beurteilen wir im Rahmen einer Erstinspektion, ob der Hersteller die Anforderungen an das Personal und die technischen Einrichtungen erfüllt, die werkseigene Produktionskontrolle bestimmungsgemäß eingerichtet hat und durchführt und in der Lage ist, das Bauprodukt entsprechend den festgelegten bau- und ggf. auch umwelttechnischen Produktregelungen herzustellen.

Mit der mit positivem Ergebnis abgeschlossenen Erstinspektion erteilen wir dem Hersteller das Zertifikat mit der Bestätigung, dass das betreffende Bauprodukt durch den Hersteller einer Erstprüfung unterzogen wurde, die werkseigene Produktionskontrolle den Anforderungen entsprechend durchgeführt wird und dass wir als Zertifizierungsstelle eine Erstinspektion des Werkes und der werkseigenen Produktionskontrolle durchgeführt haben.

Verfahrensablauf Erstinspektion

Zur Kontrolle der Fortgeltung der Einhaltung der Kriterien, die zur Erteilung des Zertifikates geführt haben, führt die Zertifizierungsstelle nach Zertifikaterteilung an jedem zertifizierten Standort (Werk) regelmäßig einmal jährlich eine Überwachung durch. Dabei überzeugt sich die Zertifizierungsstelle von der hinreichenden Aufrechterhaltung der Konformität der WPK der Hersteller in Verbindung mit den entsprechenden Normen.

Verfahrensablauf Überwachung

Unsere Mitglieder und Kunden produzieren Qualität – Wir kontrollieren sie