Um Zertifizierungsleistungen anbieten und vornehmen zu können, benötigen Zertifizierungsstellen je nach zu zertifizierendem Bauprodukt bestimmte Anerkennungen. In unseren Tätigkeitsbereichen betrifft dies insbesondere die Zertifizierung der werkseigenen Produktionskontrolle der Hersteller nach harmonisierten europäischen Normen. Hierfür ist eine Akkreditierung durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) sowie die Notifizierung durch das DIBt erforderlich.
Die Anerkennung als Güteüberwachungsgemeinschaft gemäß Ersatzbaustoffverordnung befindet sich aufgrund der Novellierung der EBV und der damit verbundenen Anerkennungsgrundlagen aktuell in Vorbereitung und wird durchgeführt, sobald die Möglichkeit hierzu besteht.
Akkreditierungsurkunde der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS)
Notifizierungsbescheid des Deutschen Institut für Bautechnik (DiBt)