Eine Güteüberwachungsgemeinschaft (GÜG) ist gemäß § 13b, Absatz 3 der Ersatzbaustoffverordnung dazu verpflichtet, die Werke und Aufbereitungsanlagen, die Mitglied der GÜG sind, im Internet zu veröffentlichen. Über nachfolgenden Download finden Sie die aktuelle Liste der Mitglieder der EBV-Güteüberwachungsgemeinschaft BÜV HRS, die im Besitz eines Zertifikats sind.
Aufgrund der Vielzahl an Herstellern von mineralischen Ersatzbaustoffen, die einen Antrag auf Mitgliedschaft in der EBV-Güteüberwachungsgemeinschaft BÜV HRS gestellt haben und des damit verbundenen zeitlichen Aufwands, die eine Aufnahme der Aufbereitungsanlagen mit sich bringt (Vorprüfung einschließlich Vor-Ort-Begehung, etc.), ist diese Liste derzeit noch nicht vollständig und wird sich in den kommenden Wochen kontinuierlich erweitern. Dies ist auch insbesondere vor dem Hintergrund der noch ausstehenden Anerkennung der Güteüberwachungsgemeinschaft in den Bundesländern Hessen und Saarland zu sehen, da die Hersteller aus diesen Bundesländern mit Blick auf die Güteüberwachungsgemeinschaft bisher noch unberücksichtigt geblieben sind.
Liste der Mitglieder der Güteüberwachungsgemeinschaft BÜV HRS (Stand: 9. Juli 2024)