Eine Güteüberwachungsgemeinschaft (GÜG) ist gemäß § 13b, Absatz 3 der Ersatzbaustoffverordnung dazu verpflichtet, die Werke und Aufbereitungsanlagen, die Mitglied der GÜG sind, im Internet zu veröffentlichen. Über nachfolgenden Download finden Sie die aktuelle Liste der Mitglieder der EBV-Güteüberwachungsgemeinschaft BÜV HRS, die im Besitz eines Zertifikats sind.
Aufgrund der Vielzahl an Herstellern von mineralischen Ersatzbaustoffen, die einen Antrag auf Mitgliedschaft in der EBV-Güteüberwachungsgemeinschaft BÜV HRS gestellt haben und des damit verbundenen zeitlichen Aufwands, die eine Aufnahme der Aufbereitungsanlagen mit sich bringt (Vorprüfung einschließlich Vor-Ort-Begehung, etc.), ist diese Liste derzeit noch nicht vollständig und wird sich in den kommenden Wochen kontinuierlich erweitern.
Liste der Mitglieder der Güteüberwachungsgemeinschaft BÜV HRS (Stand: 14. April 2025)
Güteüberwachungsgemeinschaft – für mehr Akzeptanz im Umgang mit mineralischen Ersatzbaustoffen
